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Letzte Änderung: November 25, 2024

Police Nr. 3165 Alter bei Eintritt

Auf der Grundlage des Landesgesetzes kann der Bezirk Kinder in die Schule aufnehmen, die vor dem 2. September des Jahres, in dem die Aufnahme beantragt wird, mindestens fünf Jahre alt sind. 

Eine gültige Geburtsurkunde muss der Schule, bei der die Aufnahme beantragt wird, zur Überprüfung des Alters vorgelegt werden.

Die einzige Ausnahme von den oben genannten Kindergartenanforderungen gilt für Kinder von Eltern/Erziehungsberechtigten aus dem aktiven Militärdienst, die möglicherweise in einem Staat mit früheren Einschulungsanforderungen eingeschult wurden - die Ausnahme basiert auf dem Interstate Military Compact von 2010.

Ein Kind kann in die erste Klasse aufgenommen werden, auch wenn es im Vorjahr den Eintrittstag in den Kindergarten nicht erreicht hat, wenn ein volles Kindergartenjahr in einer anderen staatlichen oder privaten Schule absolviert wurde, sofern überzeugende Beweise dafür vorliegen, dass das Kind über die notwendigen Fähigkeiten verfügt, um in der ersten Klasse erfolgreich zu sein.

Rechtliche Hinweise 

Genehmigt durch den Bildungsrat 

  • Mai 10, 2016

Überarbeitet

  • 12. November 2024
de_DEDeutsch