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Letzte Änderung: September 27, 2023

3205 P1 Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren (Studenten)

Die Verfahren für ein ordnungsgemäßes Verfahren dienen dazu, die Rechte der Schüler zu schützen, wenn ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird. Das Verfahren ist ein Verwaltungsverfahren, kein Gerichtsverfahren. Der Schüler und die Eltern/Erziehungsberechtigten werden über Zeit und Ort einer Anhörung sowie über die mutmaßliche(n) Verfehlung(en) informiert. In der Mitteilung über das Vergehen oder die Anschuldigung ist das Vergehen oder die Anschuldigung mit angemessener Genauigkeit anzugeben; sie beruht auf den Informationen, die zum Zeitpunkt der Mitteilung bekannt sind, und kann bei weiteren Untersuchungen oder Beweisen geändert werden. Ein ordnungsgemäßes Verfahren beinhaltet das Recht auf eine Anhörung, das Recht auf einen Rechtsbeistand und das Recht auf Berufung.

Die Verfahren für Anhörungen und Einsprüche von Eltern/Erziehungsberechtigten gegen disziplinarische Entscheidungen sind wie folgt:

  1. Besprechen Sie die Beschwerde mit der/den Lehrkraft(en) oder der/den Person(en) an der Schule, mit der/denen die Unstimmigkeiten aufgetreten sind.
  2. Wird keine Einigung erzielt, können die Eltern/Erziehungsberechtigten mit dem Schulleiter sprechen.
  3. Wird keine Einigung erzielt, können die Eltern/Erziehungsberechtigten eine informelle Anhörung über das Office of Student Services beantragen. Der Antrag muss schriftlich und innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach der Entscheidung der Schule an den Provo City School District, Assistant Superintendent of Student Services, gerichtet werden. Über den Einspruch wird innerhalb von zehn (10) Schultagen entschieden.
  4. Wird keine Einigung erzielt, können die Eltern/Erziehungsberechtigten innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach der Entscheidung über die Suspendierung von der Schule einen schriftlichen Antrag auf Anhörung vor dem Superintendenten stellen. Die Anhörung findet innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen statt, und die Entscheidung ergeht schriftlich.
  5. Wird keine Einigung erzielt, können die Eltern/Erziehungsberechtigten innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach der Entscheidung des Superintendenten schriftlich einen Antrag auf Anhörung vor dem Bildungsausschuss des Bezirks stellen. Gewährt der Ausschuss eine Anhörung, so findet diese in einer Exekutivsitzung statt. Im Anschluss an die Anhörung teilt der Ausschuss seine Entscheidung schriftlich mit.

Der/die Anhörungsbeauftragte(n) nimmt/nehmen in jeder Phase des Verfahrens eine erneute Prüfung vor und verhandelt/verhandeln die Angelegenheit erneut, so als ob sie noch nicht verhandelt worden wäre und als ob noch keine Entscheidung ergangen wäre. Der/die Anhörungsbeauftragte(n) kann/können neue Dokumente, Informationen und Zeugenaussagen entgegennehmen und berücksichtigen. Bei einer Berufung vor dem Ausschuss berücksichtigt der Ausschuss jedoch nur die Dokumente, Informationen und Zeugenaussagen, die bei der vom Superintendenten durchgeführten Anhörung vorgelegt wurden.

Wird der Rechtsbehelf nicht innerhalb der festgelegten Fristen eingelegt, gilt dies als Rücknahme und endgültige Erledigung der Angelegenheit.

Sobald die geschädigte Partei alle verwaltungsrechtlichen Rechtsmittel ausgeschöpft hat, kann sie ein Gericht anrufen.

Datum der Genehmigung

14. Juli 1992

Revidiert: März 12, 2013

Politik und Formulare

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