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Letzte Änderung: September 26, 2023

Richtlinie Nr. 1506 Bewertung des Superintendenten

Schriftliche Bewertung

Der Verwaltungsrat kann jährlich eine schriftliche Beurteilung des Superintendenten vornehmen. Der Verwaltungsrat kann nach eigenem Ermessen beschließen, den Superintendenten häufiger schriftlich zu beurteilen. Solche Beurteilungen können in Vorstandssitzungen erstellt werden, die gemäß Grundsatz 1402 für die Öffentlichkeit geschlossen sind.

Der Vorstand stellt dem Superintendenten eine Kopie der geplanten Bewertung zur Verfügung und erörtert seine Schlussfolgerungen mit dem Superintendenten in einer geschlossenen Sitzung, wenn die Sitzung gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäß geschlossen wurde. In einer gemäß den Grundsätzen geschlossenen Sitzung kann der Superintendent Informationen vorlegen, die die Bewertung des Vorstands unterstützen oder anfechten. Diese Informationen werden Teil der Bewertung.

Genehmigt durch den Bildungsrat:

August 13, 2013

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