Letzte Änderung: Oktober 21, 2024
Richtlinie Nr. 1450: Schulschließungen und Änderungen der Schulbezirke
Definitionen: Sondereinschreibungsprogramm
"Sonderschulprogramm" bedeutet ein ganztägiges akademisches Programm, für das sich ein Elternteil entscheidet und das an einer speziell dafür vorgesehenen Schule im Distrikt angeboten wird, einschließlich Programmen für begabte Schüler, für Schüler mit fortgeschrittenem Lernniveau oder für Schüler, die in zwei Sprachen unterrichtet werden.
Ankündigung einer möglichen Schließung
Mindestens 90 Tage vor der Genehmigung der Schließung einer Schule oder der Schließung eines Sonderprogramms informiert der Vorstand die Eltern der an der Schule oder dem Sonderprogramm eingeschriebenen Schüler, die Eltern der an anderen Schulen im Distrikt eingeschriebenen Schüler, die von der Schließung betroffen sein könnten, sowie den Gemeinderat und den Bürgermeister der Gemeinde, in der sich die Schule befindet, über die geplante Schließung. Der Vorstand muss das Mitteilungsverfahren für jede Schule oder Sonderschule, deren Schließung erwogen wird, durch einen gesonderten Antrag einleiten, der auf einer öffentlichen Vorstandssitzung gestellt und genehmigt wird. Die Mitteilungen an die Eltern erfolgen in der gleichen Form, die der Vorstand regelmäßig für die Kommunikation mit den Eltern verwendet, und werden auch per Post über den United States Postal Service an die letzte bekannte Adresse der Eltern übermittelt.
Mitteilung über eine mögliche Grenzänderung
Mindestens 30 Tage vor der Genehmigung einer Änderung der Grenzen des Schulbezirks oder des Standorts eines Sonderprogramms informiert der Vorstand die Eltern der an der Schule oder dem Programm eingeschriebenen Schüler, die Eltern der an anderen Schulen des Bezirks eingeschriebenen Schüler, die von der Änderung der Grenzen oder des Standorts betroffen sein könnten, sowie den Gemeinderat und den Bürgermeister der Gemeinde, in der sich die Schule befindet, darüber, dass er eine Änderung der Grenzen oder des Standorts des Programms in Betracht zieht. Der Vorstand muss das Benachrichtigungsverfahren für jede Schule oder jedes Sonderschulprogramm durch einen separaten Antrag einleiten, der auf einer öffentlichen Vorstandssitzung gestellt und genehmigt wird. Die Mitteilungen an die Eltern erfolgen in der gleichen Form, die der Vorstand regelmäßig für die Kommunikation mit den Eltern verwendet, und werden auch per Post über den United States Postal Service an die letzte bekannte Adresse der Eltern zugestellt.
Öffentliche Kommentare und Anhörung zur Schließung
Bevor der Vorstand Maßnahmen zur Schließung einer Schule oder eines Sonderschulprogramms ergreift, hält er mindestens zwei Vorstandssitzungen ab, in denen die Öffentlichkeit Gelegenheit hat, sich zu der vorgeschlagenen Schließung zu äußern. Eine dieser Sitzungen ist als öffentliche Anhörung zu deklarieren. Wenn möglich, findet die öffentliche Anhörung am Standort der Schule statt, deren Schließung erwogen wird.
Anhörung zur Grenzänderung
Bevor der Vorstand Maßnahmen zur Änderung der Grenzen eines Schulbezirks oder des Standorts eines Sonderprogramms ergreift, hält er eine öffentliche Anhörung ab, um Stellungnahmen zu der vorgeschlagenen Änderung der Grenzen oder des Standorts des Programms zu erhalten.
Ankündigung einer Anhörung zur Schließung
Zusätzlich zu den anderen Anforderungen für die Ankündigung einer öffentlichen Sitzung gemäß Richtlinie 1410 und zusätzlich zu der oben beschriebenen 90-tägigen Ankündigung einer möglichen Schließung gibt der Vorstand eine öffentliche Anhörung zu einer vorgeschlagenen Schulschließung oder Schließung eines Sonderprogramms bekannt. In der Bekanntmachung sind der Name der Schule(n) oder des Sonderprogramms, deren Schließung erwogen wird, sowie Datum, Uhrzeit und Ort der öffentlichen Anhörung anzugeben. Diese Mitteilung ist mindestens 30 Tage vor der Anhörung an die Eltern und die öffentlichen Bediensteten zu richten, die die oben beschriebene 90-tägige Mitteilung über die mögliche Schließung erhalten mussten, und zwar auf die gleiche Weise. Darüber hinaus wird diese Mitteilung mindestens 10 Tage vor dem Tag der Anhörung auf der Utah Public Notice Website, auf der Website des Distrikts, in den Distriktbüros und an gut sichtbarer Stelle in der/den betroffenen Schule(n) ausgehängt.
Ankündigung einer Anhörung zur Grenzänderung
Zusätzlich zu den anderen Anforderungen für die Ankündigung einer öffentlichen Sitzung gemäß Richtlinie 1410 und zusätzlich zu der oben beschriebenen 30-tägigen Ankündigung einer möglichen Grenz- oder Standortänderung gibt der Vorstand eine öffentliche Anhörung zu einer vorgeschlagenen Grenzänderung oder Standortänderung für ein Sonderschulprogramm bekannt. In der Bekanntmachung ist der Name der Schule(n) anzugeben, für die eine Änderung der Schulbezirke oder des Sonderprogramms in Erwägung gezogen wird, und es sind Datum, Uhrzeit und Ort der öffentlichen Anhörung anzugeben. Diese Mitteilung ist mindestens 30 Tage vor der Anhörung an die Eltern und die öffentlichen Bediensteten zu richten, die die oben beschriebene 30-tägige Mitteilung über eine mögliche Änderung der Schulbezirke oder des Schulstandorts erhalten mussten, und zwar auf die gleiche Weise. Darüber hinaus wird diese Mitteilung mindestens 10 Tage vor der Anhörung auf der Utah Public Notice Website, auf der Website des Distrikts, in den Büros des Distrikts und gut sichtbar in der/den betroffenen Schule(n) ausgehängt.
Frist für die Fertigstellung des Abschlusses
Das Verfahren zur Genehmigung der Schließung einer Schule muss bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres abgeschlossen sein, das dem Beginn des Schuljahres vorausgeht, in dem die Schulschließung wirksam wird.
Frist für die Fertigstellung der Grenzänderung
Das Verfahren zur Genehmigung einer Änderung der Schulbezirke muss innerhalb von 60 Tagen nach dem Tag abgeschlossen sein, an dem der Verwaltungsrat die Änderung genehmigt hat.
Rechtliche Hinweise
- Utah Code § 53G-4-402(24)(a) (2024)
- Utah Code § 53G-4-402(24)(b)(i), (ii), (d) (2024)
- Utah Code § 53G-4-402(24)(b)(iii), (v), (c)(ii) (2024)
- Utah Code § 10-9a-103(54) (2024)
- Utah Code § 53G-4-402(24)(b)(iv), (v) (2024)
- Utah Code § 53G-4-402(24)(b)(v), (c) (2024)
- Utah Code § 63G-30-102(1) (2023)
- Utah Code § 53G-4-402(24)(f)(i) (2024)
Vorstand Genehmigt
- 8. Oktober 2024