Letzte Änderung: September 26, 2023
Politik Nr. 1320 Aussetzung einer Politik
Ein Beschluss des Vorstands kann durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder ausgesetzt werden, sofern alle Vorstandsmitglieder von der Sitzung benachrichtigt wurden und die Benachrichtigung einen Vorschlag zur Aussetzung des Beschlusses sowie eine Erläuterung des Zwecks enthält. Wird ein solcher Vorschlag nicht im Vorfeld der Sitzung schriftlich unterbreitet, kann ein Beschluss nur durch einstimmigen Beschluss aller anwesenden Vorstandsmitglieder aufgehoben werden.
Genehmigt durch den Bildungsrat:
August 13, 2013