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Letzte Änderung: März 26, 2025

Richtlinie 5400 P8 Urlaub von Mitarbeitern: Unbezahlter Urlaub

Kurzfristiger unbezahlter Urlaub kann vom Vorgesetzten des Arbeitnehmers mit dem entsprechenden Urlaubsantragsformular gewährt werden.

Unbezahlte Beurlaubung

Vollzeitbeschäftigte Vertragsbedienstete, die den Status eines Laufbahnbediensteten (Richtlinie 5020 P3) erreicht haben, können auf schriftlichen Antrag und unter Angabe des Urlaubszwecks, der Dauer des Urlaubs sowie des Anfangs- und Enddatums des beantragten Urlaubs ohne Bezahlung beurlaubt werden. Beurlaubte Mitarbeiter werden während der Dauer der Beurlaubung nicht für reguläre vertragliche Dienste eingesetzt.

Antrag auf Freistellung von der Arbeit

Ein schriftliches Bewerbungsschreiben ist an den stellvertretenden Superintendenten zu richten. Der Bezirk behält sich das Recht vor, den Urlaub zu verweigern, wenn die Stelle mit einem qualifizierten Mitarbeiter besetzt werden kann.

Personen, denen eine Beurlaubung gewährt wird, müssen während der Dauer der Beurlaubung bis zum 1. Februar″ des Schuljahres, das dem Jahr der Rückkehr vorausgeht, ihre Absicht erklären, für das kommende Schuljahr in den Bezirk zurückzukehren. Nach diesem Datum können die Stellen als unbesetzt und offen betrachtet werden.

Rückkehr aus der Beurlaubung

Beurlaubungen ohne Bezüge sollen es dem Laufbahnangestellten ermöglichen, auf eine freie Stelle im Distrikt zurückzukehren, die mit der Stelle vergleichbar ist, von der der Angestellte weggegangen ist, aber nicht notwendigerweise mit der Stelle oder dem Ort, von der/dem er/sie weggegangen ist. Ein aus einer Beurlaubung zurückkehrender Laufbahnangehöriger hat Vorrang vor anderen Bewerbern für die nächste freie Stelle, für die er/sie qualifiziert ist, sofern ein Bewerbungsschreiben eingereicht wurde.

Im Falle eines Personalabbaus wird ein aus dem Urlaub zurückkehrender Berufspädagoge genauso berücksichtigt, als wäre er nicht beurlaubt worden, und unterliegt denselben Prioritäten wie andere Berufspädagogen. Bei der Rückkehr in den Distrikt wird der Laufbahnbeamte in die Gehaltsliste in der Position eingestuft, die er vor seiner Beurlaubung innehatte. Das bedeutet, dass für die Zeit der Beurlaubung keine Beförderung in der Gehaltsliste gewährt wird. Ein Laufbahnangestellter, der nach Ablauf der geplanten Beurlaubung nicht zurückkehrt, verliert seine Position in der Gehaltstabelle und muss sich erneut um eine Anstellung bewerben.

Verabschiedet:

Oktober 10, 2016

Zugehörige Richtlinien, Verfahren und Formulare

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