Letzte Änderung: März 19, 2025
Richtlinie Nr. 4350 Verfahren 1 Kunstsammlung
Kunstsammlung - Verfahren 4350 P1
Teil I: Verwaltung
Eigentümerschaft und Verantwortung für die Instandhaltung
Wenn eine Stätte nicht in der Lage oder nicht willens ist, das Kunstwerk unterzubringen, zu pflegen und auszustellen, fällt das Kunstwerk an den Kunstausschuss des Distrikts zurück, der es dann an eine Stätte weitergibt, die in der Lage ist, es angemessen zu pflegen. Wenn die Stätte ein Kunstwerk austauschen oder nicht mehr beherbergen möchte, ist der Kunstausschuss des Distrikts dafür verantwortlich, das Kunstwerk zu entfernen, zu schützen, zu lagern oder vorzugsweise zu platzieren.
Wartung und Sicherheit
Jede Schule ist für die Ausstellung, die Sicherheit und die pädagogische Nutzung der Kunstsammlung verantwortlich. Der Schulleiter ist der Hüter der Vermögenswerte einer Schule. Bezirksvermögen kann zur Unterstützung bei Wartungsfragen zur Verfügung gestellt werden. Jegliche Bedenken in Bezug auf Wartung und Sicherheit müssen dem Kunstausschuss des Bezirks mitgeteilt werden.
Rechtsstreitigkeiten
Bei Streitigkeiten über die Verfügung über ein Kunstwerk wird der Kunstausschuss des Bezirks zum Vermittler und hat die endgültige Entscheidungsbefugnis, die Angelegenheit zu lösen.
Kunstausschuss des Bezirks
Der Kunstausschuss des Distrikts wird aus folgenden Mitgliedern bestehen:
- Der Medienspezialist des Bezirks
- Ein Mitglied des District Business Office
- Ein Mitglied des Distrikt-Curriculums (vorzugsweise der Distrikt-Kunstspezialist)
- Andere Mitglieder nach Bedarf
Bezirk als Sammler
Das Bezirksamt kann vorübergehend Kunstwerke aus der Bezirkssammlung ausleihen oder Kunstwerke geschenkt bekommen, sollte aber nicht aktiv eine "Bezirksamt"-Kunstsammlung aufbauen. Das Bezirksamt wird sich bemühen, die Kunstwerke zu pädagogischen Zwecken an den einzelnen Schulen auszustellen. Die Kunstwerke sind für Bildungszwecke bestimmt und dienen nur in zweiter Linie als Beweis für die Bemühungen des Distrikts zur Unterstützung der Bildung. Daher sollten in den Büros nur wenige oder gar keine Originalwerke ausgestellt werden.
Teil II: Ausstellung
Der Kunstausschuss des Distrikts ist dafür verantwortlich, das Kunstvermögen des Distrikts gerecht zu verteilen, damit jede Schule einen repräsentativen Anteil an der Distriktsammlung hat. Der Ausschuss ist befugt, Kunstwerke zwischen den Schulen zu verschieben, um den Nutzen der Sammlung für den Unterricht der Kinder zu optimieren.
Sicherheit
Alle Kunstwerke sollten auf gesicherte Weise ausgestellt werden.
Standort der Anzeigen
Die Kunstwerke sollten an Orten ausgestellt werden, an denen sie für die Schüler möglichst gut sichtbar sind.
Beleuchtung
Alle Kunstwerke, insbesondere zerbrechliche Kunstwerke auf Papier, die sich hinter Glas befinden (z. B. Aquarelle), sollten vor direktem Sonnenlicht und ungefiltertem UV-Licht oder Leuchtstoffröhren geschützt werden. Stellen Sie Skulpturen in einem gut beleuchteten Teil des Raumes auf, vorzugsweise mit Blick auf eine Lichtquelle. Vermeiden Sie Situationen, in denen das Licht von hinten auf die Skulptur scheint. Natürliches Licht von Fenstern oder Oberlichtern ist vorzuziehen.
Nähe von Stücken
Die gemeinsame Ausstellung eines bedeutenden Teils der Kunstsammlung der Schule verstärkt die Wirkung und verhindert, dass Kunst nur als Dekoration betrachtet wird.
Beschriftung/Titelkarte
Alle Kunstwerke sollten ordnungsgemäß beschriftet sein. Das Etikett bzw. die Titelkarte sollte den Namen des Künstlers, den Titel des Werks, das Datum des Werks und sein Medium enthalten. Auch der Name des Spenders und biografische Angaben zum Künstler können vermerkt werden. Ein Etikett zur Identifizierung kann in der Nähe des Kunstwerks an der Wand angebracht werden.
Teil III: Sicherheit und Dokumentation
Sicherheit
- Es sollte darüber nachgedacht werden, Kunstwerke in einer Höhe und an Orten auszustellen, die sowohl die Sichtbarkeit als auch die Sicherheit optimieren.
- Jedes verunstaltete oder beschädigte Kunstwerk sollte sofort aus der Ausstellung entfernt und repariert werden. Ein beschädigtes Werk lädt zu weiterem Vandalismus ein.
Dokumentation
- Die digitale Dokumentation muss ein von der Schule oder dem Bezirk verwaltetes Kunstinventar und eine fotografische Identifizierung jedes Original-Kunstwerks umfassen. Das Datum des Erwerbs und der Name des Spenders müssen in einer Datenbank erfasst werden.
- Eine Inventardatenbank wird vom Kunstspezialisten des Bezirks mit Unterstützung des Medienspezialisten des Bezirks geführt.
Teil IV: Lagerung
Kunstwerke aus dem Schulbezirk sollten immer ausgestellt werden, um den Bedarf an Lagermöglichkeiten zu vermeiden. Kunstwerke, die zur Reparatur ausgelagert werden, sollten so schnell wie möglich für die Ausstellung vorbereitet werden. Wenn die Größe der Sammlung optimiert ist, sollte nur wenig oder gar kein Bedarf für die Lagerung bestehen.
Teil V: Präsentation und Konservierung
Präsentation
- Gerahmte Kunstwerke: Jedes Gemälde, jede Zeichnung oder jeder Druck sollte einen geeigneten Rahmen haben, in dem das Kunstwerk gut befestigt ist.
- Sichere Verkabelung: Der geflochtene Bilderdraht zum Aufhängen sollte in gutem Zustand sein und die Schraubösen sollten sicher im Rahmen angebracht sein.
- Schaumstoff-Kern: Bei Bildern auf Leinwand sollte auf der Rückseite der Keilrahmen eine Schaumstoffunterlage angebracht werden.
- Glas: Alle Stücke sollten mit Glas oder Plexiglas geschützt werden. Zerbrochenes Glas oder zerkratztes Plexiglas muss ersetzt werden.
- Skulpturen: Skulpturen, die in Innenräumen aufbewahrt werden, sollten regelmäßig mit einem sauberen Baumwolltuch leicht abgestaubt werden. Sie sollten keiner weiteren Reinigung bedürfen. Viele Materialien für Skulpturen sind so konzipiert, dass sie mit zunehmendem Alter eine Patina annehmen oder ihre Farbe verändern.
- Die Sicherheitsetiketten sollten auf dem Rahmen oder der Schaumstoffunterlage angebracht werden.
Konservierung
- Passepartout: Alle Passepartouts müssen von archivtauglicher Qualität, säurefrei und aus pH-neutralen Materialien sein.
- Restauratoren: Nur qualifizierte Restauratoren dürfen Kunstwerke konservieren, die in irgendeiner Weise verschmutzt oder beschädigt sind. Die Qualifikation richtet sich nach dem Restaurierungsbedarf, der vom Kunstausschuss des Distrikts festgelegt wird.
Teil VI: Erwerb und Ausbuchung
Akquisition
- Zweck der Anschaffung Der Zweck der Anschaffung besteht darin, die Fähigkeit der Sammlung zu verbessern, Jugendliche zu unterrichten und den Bezirk als schülerorientierte Einrichtung zu repräsentieren.
- Behörde und Verfahren
- Alle Fragen zum Erwerb von Kunstwerken sollten über den Kunstausschuss des Bezirks geklärt werden.
- Die Beteiligung der Schüler wird gefördert, um die Kunstsammlung des Bezirks aufzubauen
- Kriterien für den Erwerb
- Der Erwerb zusätzlicher Originalkunstwerke für die Kunstsammlungen des Distrikts umfasst unter anderem die bildende Kunst, d. h. Gemälde, Skulpturen, Zeichnungen, Fotos, Keramiken, Webarbeiten, Originaldrucke (Holzschnitte, Radierungen, Siebdrucke, Lithografien usw.).
- Um die Qualität der erworbenen Kunstwerke zu gewährleisten, wird der Kunstausschuss des Bezirks versuchen, Kunstwerke zu erwerben, die von hohem pädagogischem Wert sind.
- An Kunstspenden dürfen keine Bedingungen geknüpft werden.
Ausgliederung und Beseitigung
- Zweck der Aussonderung und Veräußerung
- Die Deakzession und Veräußerung von Kunstwerken kann ein legitimer Teil der Sammlungspflege sein, und ein Verfahren, das sich auf die Deakzession konzentriert, soll die Gesamtqualität und die pädagogische Ausrichtung der Sammlung des Bezirks verbessern.
- Die Deakzession darf nicht zur Bereitstellung von Betriebsmitteln dienen. Die Erlöse aus der Veräußerung müssen als Mittel für die Kunstsammlung des Bezirks für den Erwerb, die Erhaltung und die Aufbereitung behandelt werden.
- Die Kunstsammlung des Bezirks muss nur so viele Werke enthalten, wie die Schulleiter an ihren Standorten haben wollen oder die für den Unterricht der Schüler verwendet werden.
- Kriterien für die Dekadenz
- Verkäufe und Tauschgeschäfte sollten zum aktuellen Schätzungswert des Objekts oder besser erfolgen. Der Verwaltungsrat kann andere Angebote in Betracht ziehen.
- Kunstwerke, die im Lager aufbewahrt werden, in Büros ausgestellt sind oder nicht für den Unterricht verwendet werden bzw. nicht die aktuellen Werte und Schwerpunkte des Distrikts vermitteln, sollten aus dem Bestand genommen werden. Kunst soll mehr sein als nur Dekoration.
- Kunstwerke sollten aus dem Verkehr gezogen werden, wenn sie einen unangemessenen Sicherheits- oder Wartungsaufwand verursachen, d. h. wenn sie extrem wertvoll oder überdimensioniert sind. Extremer Wert wird hier als über $1.999 definiert.
- Andere Überlegungen
- Es ist unbedingt erforderlich, dass Aufzeichnungen, Fotos usw. über das aus dem Bestand genommene Werk und die Umstände seiner Veräußerung aufbewahrt werden.
- Für jeden Gegenstand von erheblichem Wert, der für eine Deakzession in Frage kommt, sollte eine neue Bewertung vorgenommen werden (zertifizierte Bewertung). Eine zertifizierte Bewertung ist nicht erforderlich, wenn der Wert des Gegenstands $500 oder weniger beträgt.
- Interesse der Spender
- Gespendete Kunstwerke müssen mindestens vierundzwanzig Monate ab dem Erwerbsdatum aufbewahrt werden. (IRS-Urteil)
- Wenn ein gespendetes Objekt veräußert wird und der Erlös für den Erwerb eines neuen Kunstwerks verwendet wird, sollten die Beiträge des ursprünglichen Spenders gewürdigt werden. (Dieses Werk wurde durch eine großzügige Spende von)
Teil VII: Ausleihe von Kunstwerken
- Kunstwerke können professionellen Einrichtungen zur Ausstellung zur Verfügung gestellt werden, wenn dies mit dem Auftrag der Sammlung, unsere Kinder zu erziehen, vereinbar ist. Einzelpersonen dürfen keine Kunstwerke ausleihen.
- Die Genehmigung für Leihgaben muss durch den Kunstausschuss des Bezirks erfolgen.
- Ausgeliehene Kunstwerke müssen vom Leihnehmer zum geschätzten Wert versichert werden und der Versicherungsschutz muss dokumentiert und beim Distrikt hinterlegt werden.
Teil VIII: Abschließende Leitlinien
Die Kunst in den Schulen ist ein unschätzbarer Schatz unseres kulturellen Erbes. Der Besitz von Originalkunst ist nicht so wichtig wie ihre Pflege und ihre Verwendung für einen positiven pädagogischen Zweck. Wir haben die Zerstörung und das Wegschmelzen zu vieler Kunstwerke durch gut gemeinte, aber schlecht informierte Schulen erlebt. Jetzt ist es an der Zeit, die Kunstwerke des Bezirks ausschließlich auf ihre pädagogischen Vorzüge und ihre Fähigkeit, die Kultur des Bezirks und seiner Schulen zu repräsentieren, zu konzentrieren.
Zulassung
Datum der Genehmigung: November 13, 2005
Überarbeitet: September 11, 2017