Letzte Änderung: August 23, 2024
3330 P1 Integrative Lernumgebungen
Der Bildungsausschuss hat die Bezirksverwaltung mit der Schulung von Lehrern und Angestellten beauftragt, wie man ein integratives Lernumfeld für alle Schüler schafft. Wenn ein Schüler, ein Elternteil, ein Lehrer oder ein Bezirksmitarbeiter der Meinung ist, dass gegen die Richtlinie verstoßen wurde, sollten die folgenden Schritte unternommen werden, um die Angelegenheit zu klären:
- Wenn ein Schüler oder ein Elternteil ein Problem mit dem Unterricht eines Lehrers hat, sollten sie es, wenn sie sich dabei wohl fühlen, direkt mit dem Lehrer ansprechen. In vielen Fällen kann ein respektvolles, höfliches Gespräch das Problem für alle Beteiligten zufriedenstellend lösen.
- Wenn der Schüler, die Eltern, der Lehrer oder der Mitarbeiter des Schulbezirks das Problem nicht lösen können, sollte das Problem dem Schulleiter vorgetragen werden. Der Schulleiter wird dann mit den beteiligten Parteien zusammenarbeiten, um festzustellen, ob die Richtlinien ordnungsgemäß eingehalten wurden. Das Ziel des Schulleiters ist es, eine Lösung zu finden, die alle Parteien unterstützt, so dass sich Schüler und Lehrer im Klassenzimmer willkommen und wohl fühlen. Der Schulleiter kann sich mit seinem jeweiligen Vorgesetzten, dem stellvertretenden Superintendenten für das Grundschul- oder Sekundarschulwesen, beraten, um mögliche Lösungen zu finden, die die Situation für alle Beteiligten lösen.
- Wenn der Schüler, die Eltern oder die Lehrkraft der Meinung sind, dass der Schulleiter diese Richtlinie nicht angemessen ausgelegt hat, können sie gegen die Entscheidung des Schulleiters beim stellvertretenden Superintendenten für Grund- und Sekundarschulbildung und beim stellvertretenden Superintendenten Einspruch erheben. Diese Personen werden dann entscheiden, ob die Richtlinie eingehalten wurde oder nicht und welche weiteren Schritte erforderlich sind, um ein einladendes Klassenumfeld für alle zu gewährleisten. Es ist zu beachten, dass diese Personen die Situation aus dem Blickwinkel betrachten, den eine vernünftige Person auf der Grundlage des Kontextes des Klassenzimmers und der Bemühungen der Lehrkraft, allen Schülern das Gefühl zu geben, in ihrem Klassenzimmer willkommen zu sein, bestimmen würde.
- Wenn die Entscheidung des stellvertretenden Superintendenten und des stellvertretenden Superintendenten von den Eltern immer noch angezweifelt wird, können sie innerhalb von zehn Tagen nach der Entscheidung des stellvertretenden Superintendenten und des stellvertretenden Superintendenten beim Superintendenten schriftlich Einspruch erheben. Der Superintendent kann einen Rechtsbeistand hinzuziehen, um zusätzliche Informationen zum staatlichen Recht und zur Politik des Schulbezirks zu erhalten, bevor er eine endgültige Entscheidung trifft.
- Wenn eine Lehrkraft oder ein Bezirksangestellter der Meinung ist, dass ihr Vorgesetzter diese Richtlinie falsch ausgelegt hat, kann sie/er sich an den stellvertretenden Superintendenten für Grund- oder Sekundarschulbildung und den stellvertretenden Superintendenten für Personalwesen wenden. Wenn diese Auslegung der Richtlinien zu disziplinarischen Maßnahmen geführt hat, kann der Mitarbeiter das in den Richtlinien beschriebene Beschwerdeverfahren des Distrikts in Anspruch nehmen.
- Es ist zu beachten, dass in den meisten Fällen ein persönliches Gespräch dem E-Mail-Verkehr vorgezogen wird, um den Aufbau von Beziehungen und ein besseres Verständnis zwischen allen beteiligten Parteien zu fördern.