Zum Inhalt springen Zum Menü Übersetzung springen
Search Icon

Letzte Änderung: September 26, 2023

Richtlinie Nr. 2900 Beaufsichtigung von Studenten

Alle Schüler müssen unter der Aufsicht von Erwachsenen stehen, wenn sie sich in der Schule aufhalten, unter der Schirmherrschaft der Schule unterwegs sind oder an von der Schule gesponserten Aktivitäten teilnehmen. Von dem mit dieser Aufsicht betrauten Personal wird erwartet, dass es als umsichtiger Erwachsener für die Sicherheit der ihm anvertrauten Schüler sorgt. Schüler, die jeden Morgen in der Schule ankommen, sollten das Gebäude durch den Haupteingang betreten dürfen, wenn der erste Bus an der Schule ankommt. Wenn es nach dem Urteil des Schulleiters erforderlich ist, dass die Schüler bis unmittelbar vor Beginn der Unterrichtsaktivitäten außerhalb des Gebäudes bleiben müssen, oder wenn die Schüler sich dafür entscheiden, bis unmittelbar vor Beginn der Unterrichtsaktivitäten außerhalb des Gebäudes zu bleiben, muss ein Lehrer oder ein anderer vom Schulleiter ausgewählter verantwortlicher Erwachsener die Schüler während der ausgewiesenen Schulstunden außerhalb des Gebäudes beaufsichtigen.

Während der Schulzeit oder während der Teilnahme an von der Schule geförderten Aktivitäten werden die Schüler nur in die Obhut der Eltern/Erziehungsberechtigten oder anderer von den Eltern/Erziehungsberechtigten benannter Personen entlassen, oder es liegt eine vorherige Genehmigung der Eltern/Erziehungsberechtigten vor. Kein Lehrer oder sonstiges Personal verlässt die ihm zugewiesene Gruppe unbeaufsichtigt, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall und es wurden andere Vorkehrungen getroffen. Während der Ankunfts- und Abfahrtszeiten der Schüler, während der Mittagspause und der Pausen an weiterführenden Schulen sowie während jeder anderen Zeit, in der die Schüler während der Schulzeit vom Unterricht befreit sind, muss eine Aufsicht gewährleistet sein. Schüler, die das Schulgelände während der Schulzeit ohne Erlaubnis verlassen, werden als unentschuldigte Abwesenheit gewertet.

Betreuung nach der Schule

Für alle außerschulischen, von der Schule geförderten Aktivitäten, einschließlich abendlicher Aufführungen und sportlicher Veranstaltungen, ist eine Aufsicht zu gewährleisten. Der Schuldirektor erstellt für jede Veranstaltung einen Aufsichtsplan, der eine ausreichende Aufsicht gewährleistet, um die Sicherheit aller Teilnehmer und den Ablauf der Veranstaltung sicherzustellen. Nach Beendigung der Veranstaltung bleibt eine Aufsichtsperson vor Ort, bis der letzte Schüler das Schulgelände verlässt oder den Eltern/Erziehungsberechtigten übergeben wird.

Beaufsichtigung auf dem Weg zur und von der Schule

Die Beförderung durch den Bezirk erfolgt zum Nutzen der im Bezirk wohnenden Schüler. Der Busfahrer ist für das Verhalten der Schüler im Bus verantwortlich und hat die gleichen Befugnisse wie der Lehrer im Klassenzimmer.

Genehmigt durch den Bildungsrat

Januar 10, 2023

de_DEDeutsch